In der internationalen Logistik, insbesondere bei komplexen Lieferketten, taucht auf Frachtbriefen (Bill of Lading, Air Waybill) oder Handelsrechnungen oft der Vermerk „Shipper only, not Seller“ auf.
Dieser Status ist keine Nebensächlichkeit, sondern eine juristisch und zollrechtlich wichtige Klarstellung. Er trennt den physischen Versender der Ware vom kaufmännischen Verkäufer. Dies ist besonders bei Dreiecksgeschäften (Cross Trades) und im Drop-Shipping relevant, um Eigentumsverhältnisse und Zollwerte korrekt darzustellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Trennung der Rollen: Der Vermerk stellt klar, dass die Partei, die die Ware übergibt (Versender), nicht die Partei ist, die die Ware an den Empfänger verkauft hat (Verkäufer).
- Haupteinsatzgebiet: Typisch für Reihengeschäfte (Drop Shipping), bei denen ein Händler Ware direkt vom Hersteller an seinen Endkunden senden lässt, ohne sie physisch zu berühren.
- Zoll-Relevanz: Für den Zoll signalisiert dies, dass der Warenwert auf der begleitenden Rechnung (vom Verkäufer) maßgeblich ist, nicht unbedingt ein interner Wert des Versenders.
Das Szenario: Wer ist wer?
Um den Begriff zu verstehen, muss man die Transaktion in zwei Ebenen teilen:
- Die physische Ebene (Logistik): Wer übergibt das Paket an DHL, Kühne+Nagel oder Maersk? Das ist der Shipper (Versender).
- Die finanzielle Ebene (Handel): Wer schreibt die Rechnung an den Empfänger und ist rechtlicher Vertragspartner? Das ist der Seller (Verkäufer).
Beispiel: Ein deutscher Händler (Seller) verkauft eine Maschine an einen Kunden in den USA. Die Maschine steht aber noch im Werk des Herstellers in Italien. Der Händler beauftragt das Werk in Italien, direkt in die USA zu liefern.
- Das italienische Werk ist auf dem Frachtbrief der Shipper (weil sie die Ware übergeben).
- Sie sind aber „not Seller“, da sie keinen Kaufvertrag mit dem US-Kunden haben.
Warum ist dieser Vermerk wichtig?
1. Zollbewertung (Customs Valuation)
Der Zoll im Empfangsland muss wissen, auf welcher Basis er Einfuhrabgaben berechnet. Wenn der „Shipper“ (das Werk) eine Proforma-Rechnung für Logistikzwecke beilegt, könnte der Zoll fälschlicherweise diesen (oft niedrigeren) Wert ansetzen. Der Vermerk weist darauf hin, dass die eigentliche Handelsrechnung (vom „Seller“) für die Verzollung herangezogen werden muss.
2. Haftung und Eigentum
Der Vermerk klärt, dass der Versender lediglich als Erfüllungsgehilfe agiert. Gewährleistungsansprüche des Empfängers richten sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den „Shipper only“.
3. Neutralisierung (Blind Shipment)
Oft wird dieser Status genutzt, um Lieferquellen zu schützen. In Kombination mit einer „Switch Bill of Lading“ kann der „Shipper only“ später aus den Dokumenten entfernt werden, damit der Endkunde nicht erfährt, wer der eigentliche Hersteller ist und den Händler in Zukunft umgeht.
Fazit
„Shipper only, not Seller“ ist ein technischer Terminus, der Ordnung in komplexe Handelsstrukturen bringt. Er signalisiert allen Beteiligten (Spediteur, Zoll, Empfänger): „Ich bewege die Ware nur, aber das Geschäft machst du mit jemand anderem.“ Für Importeure und Händler ist die korrekte Nutzung dieses Status essenziell, um Zollprobleme bei Dreiecksgeschäften zu vermeiden.
