Viele Unternehmen glaubten, das Thema Brexit sei mit dem Handels- und Kooperationsabkommen endgültig abgehakt. Doch die Realität an der Laderampe sieht anders aus. Während die EU ihre Kontrollen für britische Waren bereits kurz nach dem Austritt vollständig implementierte, hat das Vereinigte Königreich die Einführung eigener Importkontrollen mehrfach verschoben. Mit dem „Border Target Operating Model“ (BTOM) wird es nun jedoch ernst. Die britische Regierung setzt seit 2024 stufenweise ein neues, risikobasiertes System um, das für EU-Exporteure konkreten Handlungsbedarf bedeutet. Wer sich jetzt nicht anpasst, riskiert, dass Ware an der Grenze stehen bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Risikobasierter Ansatz: Die Zollformalitäten hängen seit 2024 strikt davon ab, ob Ihre Ware als „geringes“, „mittleres“ oder „hohes“ Risiko eingestuft wird.
- Verschiebung Sicherheitserklärungen: Die Pflicht zur summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security Declaration) für EU-Importe wurde auf den 31. Januar 2025 verschoben.
- Gesundheitszeugnisse: Für viele tierische und pflanzliche Produkte sind seit Mitte 2024 physische Dokumente und Voranmeldungen im britischen IPAFFS-System zwingend.
Das Border Target Operating Model (BTOM) verstehen
Das Vereinigte Königreich hat seine Grenzstrategie grundlegend überarbeitet. Das Ziel des BTOM ist es, Sicherheitskontrollen durchzuführen, ohne den Warenfluss komplett abzuwürgen. Für Sie als Exporteur bedeutet das eine Abkehr von pauschalen Kontrollen hin zu einer feingliedrigen Kategorisierung. Die britischen Behörden nutzen Datenanalysen, um gezielt dort hinzuschauen, wo Risiken für die öffentliche Gesundheit oder die Biosicherheit bestehen.
Dieser Systemwechsel erfordert, dass Sie Ihre Artikelstämme sauber pflegen. Es reicht nicht mehr, nur die richtige Warennummer (HS-Code) zu kennen. Sie müssen wissen, wie die britische Regierung diesen Code im Kontext von Ursprung und Verarbeitung bewertet. Das System ist mittlerweile weitgehend digitalisiert, was Fehler in der Datenübermittlung gnadenlos aufdeckt: Stimmen die Daten im Vorfeld nicht mit den Papieren überein, stoppt der Prozess automatisch.
Risikokategorien bestimmen den bürokratischen Aufwand
Der Kern des neuen Modells ist die Einteilung aller Waren in drei Risikoklassen. Diese Klassifizierung entscheidet darüber, ob Ihre Ware einfach durchgewunken wird oder ob ein Veterinär sie an der Grenze beschauen muss. Es ist essenziell, dass Sie Ihr Portfolio noch vor dem Versand prüfen, da sich Kategorisierungen ändern können.
- Geringes Risiko (Low Risk): Hierzu zählen meist verarbeitete, haltbare Lebensmittel und die meisten Industriegüter. Diese Waren benötigen keine Gesundheitszeugnisse und werden nur stichprobenartig kontrolliert. Eine kommerzielle Rechnung und die Zollanmeldung genügen oft.
- Mittleres Risiko (Medium Risk): Dies betrifft viele Fleisch- und Milchprodukte sowie bestimmte Pflanzen. Hier sind Gesundheitszeugnisse (Export Health Certificates) aus dem EU-Ursprungsland und eine Voranmeldung im britischen System IPAFFS Pflicht. Physische Kontrollen finden an Grenzkontrollstellen statt.
- Hohes Risiko (High Risk): Dazu gehören lebende Tiere, bestimmte Pflanzen zum Anpflanzen und Waren, die unter speziellen Schutzbestimmungen stehen. Diese unterliegen immer einer vollständigen Dokumenten- und Identitätsprüfung sowie physischen Kontrollen.
Sicherheitserklärungen (ENS): Die Frist 2025 im Blick behalten
Ein häufiges Missverständnis betrifft die sogenannten Safety and Security Declarations (S&S), auch bekannt als summarische Eingangsanmeldung (ENS). Ursprünglich sollten diese für Importe aus der EU schon längst verpflichtend sein. Die britische Regierung hat den Starttermin jedoch mehrfach nach hinten korrigiert, zuletzt auf den 31. Januar 2025. Das verschafft Unternehmen zwar eine Atempause, darf aber nicht zur Nachlässigkeit führen.
Ab diesem Stichtag müssen Spediteure oder Frachtführer diese Sicherheitsdaten vor Ankunft der Ware an die britischen Behörden übermitteln. Auch wenn meist der Logistikdienstleister in der Pflicht ist, sind Sie als Versender gefordert: Ohne Ihre präzisen Angaben zu Verpackung, Gewicht und Inhalt kann der Spediteur die Meldung nicht abgeben. Klären Sie schon jetzt mit Ihren Logistikpartnern, wer ab Januar 2025 die Datenübermittlung übernimmt und welche Vorlaufzeiten benötigt werden.
Besonderheiten bei tierischen und pflanzlichen Produkten (SPS)
Für Unternehmen im Lebensmittel- und Agrarbereich (SPS – Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) ist der Aufwand am größten. Seit April 2024 finden physische Kontrollen für Waren mittleren Risikos statt. Das bedeutet, dass Ihre Lkw nicht mehr einfach jeden britischen Hafen ansteuern können. Die Ware muss über einen Hafen einreisen, der über eine entsprechend zugelassene Grenzkontrollstelle (Border Control Post, BCP) verfügt.
Zusätzlich muss die Voranmeldung im britischen IPAFFS-System (Import of Products, Animals, Food and Feed System) erfolgen. Der britische Importeur muss diese Anmeldung vornehmen, benötigt dafür aber exakte Informationen vom EU-Exporteur. Ein häufiger Stolperstein ist das Gesundheitszeugnis: Es muss von einem Amtstierarzt oder einer entsprechenden Behörde im EU-Land physisch unterschrieben und gestempelt werden. Digitale Kopien werden oft akzeptiert, das Original muss aber häufig die Ware begleiten, bis die vollständige Digitalisierung abgeschlossen ist.
Umsatzsteuer und Zollsysteme optimieren
Neben den physischen Kontrollen bleibt die steuerliche Abwicklung ein Hebel für Liquidität. Das Vereinigte Königreich bietet weiterhin das Verfahren der „Postponed VAT Accounting“ (PVA) an. Damit müssen Importeure die Einfuhrumsatzsteuer nicht sofort an der Grenze zahlen, sondern können sie in ihrer regelmäßigen britischen Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen. Prüfen Sie, ob Ihre britischen Kunden oder Ihre eigene britische Niederlassung dieses Verfahren nutzen, um den Cashflow zu schonen.
Technisch hat das UK den Wechsel vom alten CHIEF-System zum neuen Customs Declaration Service (CDS) vollzogen. Exporteure, die im Auftrag ihrer Kunden (DDP – Delivered Duty Paid) verzollen, müssen zwingend sicherstellen, dass ihre Software oder ihr Zollagent schnittstellenkompatibel mit CDS ist. Wer hier noch auf alten Prozessen beharrt, wird keine Zollanmeldung mehr platzieren können.
Sonderregelung Nordirland: Windsor-Rahmenabkommen
Der Handel mit Nordirland bleibt ein Sonderfall, der durch das „Windsor Framework“ geregelt wird. Dieses Abkommen unterscheidet strikt zwischen Waren, die in Nordirland verbleiben, und solchen, die Gefahr laufen, in die Republik Irland (und damit in die EU) weitergeleitet zu werden. Für Waren, die nachweislich in Nordirland bleiben, gibt es den „Green Lane“ (grünen Korridor) mit stark vereinfachten Formalitäten.
Waren, die für die EU bestimmt sind oder deren Verbleib unsicher ist, müssen den „Red Lane“ (roten Korridor) nehmen und unterliegen vollen EU-Zollkontrollen. Um den grünen Korridor nutzen zu können, müssen sich Unternehmen als „Trusted Trader“ im UK Internal Market Scheme (UKIMS) registrieren. Prüfen Sie genau, ob Ihre Lieferkette die Voraussetzungen für diese Erleichterung erfüllt, da die Nachweispflichten streng sind.
Typische Fehlerquellen vermeiden
In der Praxis scheitern Lieferungen oft an vermeidbaren administrativen Hürden. Die Zollbehörden auf beiden Seiten des Kanals haben ihre Kulanzphasen weitgehend beendet. Eine unvollständige Dokumentation führt heute direkt zu Verzögerungen und Lagerkosten.
- Falsche Risikoeinstufung: Ein Produkt wird als „Low Risk“ deklariert, enthält aber zusammengesetzte Zutaten tierischen Ursprungs und wäre eigentlich „Medium Risk“. Folge: Rückweisung.
- Fehlende Originale: Der Fahrer hat keine physische Kopie des Gesundheitszeugnisses dabei, obwohl die Grenzkontrollstelle diese verlangt.
- Inkonsistente Daten: Das Gewicht auf dem Frachtbrief weicht minimal vom Gewicht in der IPAFFS-Meldung ab.
- Falscher Hafen: Der Spediteur wählt eine Route über einen Hafen, der für die spezifische Warengruppe (z. B. gekühltes Fleisch) keine Zulassung hat.
Fazit: Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen
Die aktuellen Zollregeln für den UK-Handel sind komplex, aber beherrschbar. Das ständige „Auf und Ab“ der Fristenverlängerungen scheint mit der Umsetzung des BTOM und dem fixierten Termin für Sicherheitserklärungen im Januar 2025 ein Ende zu finden. Warten Sie nicht auf weitere Aufschübe. Die britische Grenze wird digitaler und strenger.
Unternehmen, die ihre Stammdaten sauber klassifiziert haben und eng mit ihren Logistikdienstleistern kommunizieren, erarbeiten sich jetzt einen echten Wettbewerbsvorteil. Während die Konkurrenz noch mit fehlenden Dokumenten an der Grenze kämpft, ist Ihre Ware bereits im Regal. Investieren Sie Zeit in die Schulung Ihrer Versandabteilung und prüfen Sie regelmäßig den Status Ihrer Waren im britischen Risikokatalog.
