Logistikimmobilien wachsen in die Höhe. Fulfillment-Center und Distributionslager erreichen heutzutage lichte Raumhöhen von 10 bis 14 Metern, teils mehr. Wer dort Regalsysteme prüfen, Beleuchtung tauschen oder technische Anlagen warten muss, kommt mit einfacher Hilfe schnell an seine Grenzen. Eine Trittleiter reicht schon ab 4 Metern nicht mehr. Welche Hebemittel in welchem Umfeld sinnvoll sind, hängt von mehreren konkreten Kriterien ab und nicht vom persönlichen Gusto.
Rechtliches: Wichtige Vorgaben für Betreiber
Bevor überhaupt ein Gerät in die Halle gerollt wird, schreibt das Regelwerk vor, wo es langgeht. Für ortsfeste Regalsysteme fordert die DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich eine Prüfung durch eine befähigte Person. Ergänzend verlangt auch die DGUV Regel 208-061 eine lückenlose Dokumentation der gesamten Inspektionen und Wartungsarbeiten.
Für die Hebetechnik selbst gelten eigene Vorschriften. Hubarbeitsbühnen müssen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen. Das Bedienpersonal benötigt für bestimmte Arbeitsmittel einen Bedienerschein nach DGUV Grundsatz 308-008. Wer Mietgeräte einsetzt, sollte prüfen, ob der Vermieter entsprechende Einweisungsnachweise mitliefert oder ob er voraussetzt, dass das Personal bereits qualifiziert ist.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt in §14 Abs. 1 vor, dass Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden müssen. Diese Vorschrift gilt selbstverständlich auch dann, wenn ein Mietgerät nur einige Tage im Einsatz ist.
Die richtige Arbeitsbühne für den Halleneinsatz
Nicht jede Bühne ist für jeden Hallenboden geeignet. Die Auswahl muss auf einer Gefährdungsbeurteilung beruhen, die Arbeitshöhe, Tragfähigkeit, Untergrund und Platzverhältnisse berücksichtigt.
In Regalgängen und engen Hallenbereichen haben sich die Mastbühnen bewährt. Sie sind schlank gebaut, haben einen kleinen Wendekreis und arbeiten auf glatten Hallenböden emissionsfrei. Die Arbeitshöhen der Geräte liegen je nach Modell zwischen 8 und 12,6 Metern, die Traglast bei etwa 200 Kilogramm. So können sie gut von einzelnen Technikern mit Werkzeug genutzt werden, jedoch nicht für Gruppenarbeiten oder schweres Material.
Für größere Plattformflächen, wenn mehrere Personen gleichzeitig arbeiten oder größeres Wartungsmaterial transportiert werden soll, sind elektrische Scherenbühnen die bessere Wahl. Sie bieten Arbeitshöhen bis über 20 Meter, Traglasten bis 750 Kilogramm und eine große Plattformfläche. Wichtig ist der Untergrund: Der Untergrund in der Halle muß tragfähig und eben sein, da sich elektrische Scherenbühnen nicht auf Stützen nivellieren. Für Geländeeinsätze außerhalb der Hallen an Außenfassaden oder Laderampen übernehmen dann Diesel-Scherenbühnen diese Aufgabe.
Wer nicht permanent auf ein eigenes Gerät angewiesen ist, hat beim Mieten wirtschaftlich den größeren Vorteil:
keine Kapitalbindung, keine eigenen Prüf- und Wartungspflichten, stets normgerechte Ausstattung. Die Arbeitsbühne von BIBERGER steht zum Beispiel bundesweit mit über 22.000 Geräten zur Verfügung, Lieferung zur Lagerstätte inklusive.
Einsatzplanung. Betrieb während der Wartung weiterlaufen lassen
Eine technisch geeignete Maschine ist noch kein organisatorisches Problem gelöst. In aktiven Logistikzentren laufen Kommissionierung und Warenstrom auch dann weiter, wenn Wartungsarbeiten anstehen. Das Wartungsteam muss deshalb eng mit dem Lagerleitstand abgestimmt werden.
Typische Planungsschritte in der Praxis:
Reihenfolge der Regalgassen festlegen. Welche Gassen werden wann gesperrt? Eine genaue Abfolge hilft, dass es nicht zu einer Kollision zwischen Wartungsarbeiten und aktivem Lagerbetrieb kommt. Flurförderzeuge und Arbeitsbühnen dürfen nicht gleichzeitig in derselben Gasse aktiv sein.
Bodenbelastung prüfen. Insbesondere alte Industrieböden haben definierte Punktlastgrenzen. Schwere Scherenbühnen können, je nach Bauart, Eigengewichte über 3.000 Kilogramm mitbringen. Diese Werte müssen gegen die Bodentraglast abgeglichen werden, bevor das Gerät überhaupt in die Halle hineinfährt.
Dokumentation laufend führen. Jeder abgeschlossene Wartungsabschnitt sollte gleich mit Datum, Bediener und Ergebnis protokolliert werden. Die DIN EN 15635 verlangt diese Nachweise, bei Schadensfällen und Betriebsprüfungen sind lückenlose Unterlagen unerlässlich.
Wer diese drei Punkte strukturiert abarbeitet, verringert nicht nur Ausfallzeiten, sondern erfüllt gleichzeitig auch die gesetzlich geforderten Dokumentationspflichten, die Betreiber von Lagerimmobilien nach der Betriebssicherheitsverordnung treffen
