Du bestellst ein Paket aus China oder den USA, freust dich auf die Lieferung und dann hält der Zusteller eine Zahlungsaufforderung vor die Nase. Neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer taucht da noch ein weiterer Posten auf: die Auslagepauschale. Für viele eine Überraschung. Dabei folgt die Logik dahinter einer klaren Systematik, die sich schnell durchschauen lässt.
- Die Auslagepauschale ist eine Gebühr von DHL / Deutschen Post für das Vorstrecken von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll
- Sie beträgt aktuell pauschal 7,50 EUR pro Sendung (zum 10. März 2025 von 6 EUR erhöht)
- Sie fällt bei Paketen aus Nicht-EU-Ländern an, sobald DHL Einfuhrabgaben vorstreckt – also auch bei kleinen Warenwerten, wenn nur Einfuhrumsatzsteuer anfällt
- Du musst die Auslagepauschale zahlen, wenn du das Paket annehmen möchtest
- Die Gesamtlast setzt sich zusammen aus: Zollgebühr + Einfuhrumsatzsteuer + 7,50 EUR Auslagepauschale
Was ist die Auslagepauschale?
Wenn ein Paket aus einem Nicht-EU-Land in Deutschland eintrifft, prüft der deutsche Zoll die Sendung und setzt gegebenenfalls Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer fest. DHL als Zollagent übernimmt dann die Abwicklung direkt mit dem Zollamt und bezahlt diese Beträge zunächst selbst, bevor das Paket weitertransportiert wird. Dafür stellt DHL eine Gebühr in Rechnung, die als Auslagepauschale bezeichnet wird.
Einfacher gesagt: DHL legt das Geld für dich beim Zoll aus. Die Auslagepauschale ist der Preis für diesen Service. Du zahlst also nicht nur Zoll und Steuer, sondern auch die Bearbeitungsgebühr für das Vorstrecken dieser Beträge.
Wichtig zu verstehen ist, dass es sich dabei nicht um staatliche Gebühren handelt. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gehen ans Finanzamt beziehungsweise den Bund. Die Auslagepauschale hingegen ist ein privatwirtschaftliches Entgelt des Logistikunternehmens.
Wann fällt die Auslagepauschale an?
Die Auslagepauschale tritt grundsätzlich dann auf, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Herkunftsland außerhalb der EU: Das Paket kommt aus einem Drittland wie China, USA, Großbritannien (seit Brexit), Türkei oder anderen Nicht-EU-Staaten
- Es fallen Einfuhrabgaben an: Zoll (bei Warenwert über 150 EUR) und/oder Einfuhrumsatzsteuer – die fällt grundsätzlich ab dem ersten Euro Warenwert an, sofern sie nicht schon über das IOSS-Verfahren im Kaufpreis enthalten war
- DHL übernimmt die Zollabwicklung: Als beauftragter Zollagent legt DHL die Beträge vor
Das heißt konkret: Die Auslagepauschale ist nicht an die 150-EUR-Grenze gekoppelt. Sendungen bis 150 EUR Warenwert sind zwar zollfrei, aber seit dem Wegfall der 22-EUR-Freigrenze zum 1. Juli 2021 wird Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich ab dem ersten Euro erhoben. Streckt DHL diese Steuer vor, kommt die Pauschale obendrauf – auch bei einem 30-EUR-Paket. Nur wenn der Shop die Steuer bereits über IOSS eingezogen hat, entfällt beides.

Wie hoch ist die Auslagepauschale bei DHL?
DHL erhebt aktuell eine pauschale Gebühr von 7,50 EUR pro Sendung. Zum 10. März 2025 wurde sie von zuvor 6 EUR angehoben (Quelle: paketda.de). Sie gilt unabhängig davon, wie hoch der Warenwert ist oder wie viel Zoll und Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich anfallen. Ob DHL 20 EUR oder 200 EUR beim Zoll vorgestreckt hat, die Pauschale bleibt gleich.
Diese 7,50 EUR kommen zusätzlich auf die eigentlichen Abgaben drauf. Die Gesamtrechnung, die du bei der Übergabe begleichst, setzt sich daher immer aus drei Posten zusammen.
Was musst du insgesamt zahlen? Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Du bestellst ein Produkt aus China mit einem Warenwert von 200 EUR. Die Versandkosten betragen 15 EUR. Folgendes entsteht daraus:
- Warenwert: 200 EUR
- Zollsatz: zum Beispiel 3,7 % auf den Warenwert = 7,40 EUR
- Bemessungsgrundlage EUSt: Warenwert + Versandkosten + Zoll = 222,40 EUR
- Einfuhrumsatzsteuer (19 %): 42,26 EUR
- Auslagepauschale DHL: 7,50 EUR
- Gesamtkosten on top: 57,16 EUR
Aus einem Paket für 200 EUR werden also effektiv über 257 EUR. Bei günstig wirkenden Online-Angeboten aus dem Nicht-EU-Ausland lohnt sich diese Rechnung im Voraus, denn die Importkosten ändern die Kalkulation erheblich. Gerade für E-Commerce-Unternehmen, die aus Drittländern importieren, ist diese Kalkulation Teil der regulären Beschaffungskosten. Wer die Incoterms-Vereinbarungen kennt, weiß, dass die Frage nach der Zollverantwortung auch vertraglich geregelt werden kann.
Muss man die Auslagepauschale zahlen?
Ja, wenn du das Paket in Empfang nehmen möchtest. Es gibt keine Möglichkeit, die Auslagepauschale zu umgehen und trotzdem das Paket zu erhalten. Sie ist Bestandteil der Zustellbedingungen, wenn DHL als Zollagent tätig war.
Du hast jedoch eine Alternative: Du kannst die Annahme des Pakets verweigern. In diesem Fall geht das Paket zurück an den Absender. Für den Absender entstehen dann Rücksendekosten, was besonders im B2B-Bereich und beim internationalen Handel relevant ist.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Zollprozess selbst zu übernehmen. Als Importeur kannst du das Verfahren aktiv steuern und die Waren direkt beim Zoll abholen, ohne den Vorab-Service von DHL zu nutzen. Das lohnt sich jedoch nur bei größeren Warenmengen und setzt Grundkenntnisse im Zollrecht voraus. Mit den aktuellen EU-Zollreformen 2026 wird zudem der Prozess für kleine Sendungen aus Drittländern weiter vereinfacht.
Wie wird die Auslagepauschale bezahlt?
DHL informiert dich in der Regel vorab per E-Mail oder SMS über die anfallenden Beträge. Du bekommst die genaue Aufschlüsselung: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Auslagepauschale separat ausgewiesen. Bei der Übergabe durch den Zusteller kannst du bar oder in vielen Fällen per EC-Karte zahlen. Alternativ bietet DHL in manchen Konstellationen auch die Möglichkeit, den Betrag vorab online zu bezahlen, sodass die Zustellung direkt erfolgen kann.
Gibt es eine DHL-Filiale als Abgabeort, kannst du die Zahlung dort leisten und das Paket anschließend mitnehmen. Der Gesamtbetrag muss immer vollständig beglichen werden, bevor das Paket den Besitzer wechselt.
Die Freigrenze von 150 EUR: Was steckt dahinter?
Für Warensendungen aus Drittländern gilt EU-weit eine Zollbefreiung bis 150 EUR Warenwert – diese Grenze gibt es schon lange. Was sich zum 1. Juli 2021 geändert hat, ist etwas anderes: Damals fiel die 22-EUR-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer weg. Sendungen unter 150 EUR sind also zollfrei, unterliegen aber ab dem ersten Euro der Einfuhrumsatzsteuer. Dabei gibt es eine Besonderheit: Plattformen wie Amazon oder Zalando, die Waren aus Drittländern vermitteln, sind verpflichtet, die Umsatzsteuer direkt einzuziehen und abzuführen. In diesen Fällen entfällt die Auslagepauschale, weil die Steuer bereits im Kaufpreis enthalten ist.
Bei Direktbestellungen von kleineren Shops aus China oder anderen Drittländern ist das oft anders. Dort wird die Umsatzsteuer nicht vorab eingesammelt, und DHL übernimmt die Zollabwicklung mit entsprechender Auslagepauschale. Unternehmen, die mit der richtigen Zolltarifnummer arbeiten, können zumindest sicherstellen, dass der korrekte Zollsatz angewendet wird.
Kann man die Auslagepauschale vermeiden?
Vollständig vermeiden lässt sie sich kaum, wenn man regelmäßig aus Drittländern importiert. Es gibt aber Strategien, die zumindest Transparenz schaffen und unerwartete Kosten reduzieren.
- Warenwert im Blick behalten: Bei mehreren Bestellungen von einem Anbieter auf Wertgrenzen achten. Bestellungen knapp über 150 EUR können aufgeteilt werden
- Plattformen bevorzugen, die USt vorab erheben: Bei großen Marktplätzen mit EU-Registrierung entfällt die Zollabwicklung durch DHL in vielen Fällen
- Als Unternehmen eigene Zollanmeldung prüfen: Bei regelmäßigen Importen kann ein eigener Zollagent kosteneffizienter sein als die DHL-Pauschale pro Sendung
- Korrekte Zolldokumente einfordern: Als Onlinehändler, der Ware importiert, auf korrekte Warenwertangaben auf allen Zolldokumenten bestehen. Falschdeklarierungen sind eine Straftat und führen zu deutlich höheren Kosten
Falsche Warenwertangaben auf Zolldokumenten, die manchmal als „Geschenke“ deklariert werden, sind übrigens kein legitimer Ausweg. Die Zollbehörden schulen aktiv auf solche Muster, und die Konsequenzen reichen von Nachzahlungen bis zu rechtlichen Verfahren.
Fazit: Auslagepauschale einplanen, nicht ignorieren
Die Auslagepauschale ist eine feste Größe beim Import aus Drittländern über DHL. 7,50 EUR klingen nicht nach viel, aber zusammen mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer kann ein vermeintlich günstiges Paket aus dem Ausland deutlich teurer werden als erwartet.
Ganz konkret bedeutet das: Wer regelmäßig aus Nicht-EU-Ländern bestellt oder importiert, sollte diese Kosten immer in die Kalkulation einbauen. Als Privatperson ist das eine gute Faustformel: Bei Warenwerten über 150 EUR rund 25 bis 30 Prozent Aufschlag als Daumenregel für Zoll, EUSt und Pauschale einrechnen. Als Unternehmen lohnt es sich, die Zollprozesse professionell aufzusetzen und gegebenenfalls einen eigenen Zollagenten einzusetzen.
Die gute Nachricht: Mit etwas Vorabwissen gibt es keine unangenehmen Überraschungen bei der Haustür.
FAQ: Häufige Fragen zur Auslagepauschale
Wie hoch ist die Auslagepauschale bei DHL aktuell?
DHL erhebt aktuell eine Auslagepauschale von 7,50 EUR pro Sendung (seit dem 10. März 2025, vorher 6 EUR). Dieser Betrag ist pauschal und ändert sich nicht mit der Höhe der vorgestreckten Zollbeträge.
Wer zahlt die Auslagepauschale beim Kauf aus dem Ausland?
Die Auslagepauschale zahlt der Empfänger des Pakets in Deutschland. Sie wird bei der Übergabe durch den Zusteller oder bei der Abholung in der Filiale fällig.
Fällt die Auslagepauschale auch bei Sendungen unter 150 EUR an?
Ja, das kann passieren. Zwar fällt unter 150 EUR Warenwert kein Zoll an, aber Einfuhrumsatzsteuer wird ab dem ersten Euro erhoben. Streckt DHL diese Steuer beim Zoll vor, kommt die Auslagepauschale von 7,50 EUR ebenfalls hinzu. Nur wenn der Händler die Steuer schon über das IOSS-Verfahren im Kaufpreis eingezogen hat, entfällt die Pauschale.
Was passiert, wenn ich die Auslagepauschale nicht zahlen will?
Du kannst die Annahme des Pakets verweigern. Das Paket wird dann an den Absender zurückgeschickt. Das Paket ohne Zahlung einfach mitzunehmen ist nicht möglich, da DHL die Herausgabe von der Zahlung des Gesamtbetrags abhängig macht.
