- Nachentgelt fällt an, wenn der Absender zu wenig Porto bezahlt hat – der Empfänger wird dann zur Kasse gebeten.
- Die Höhe setzt sich aus dem fehlenden Porto und einer Bearbeitungsgebühr von ca. 1,00 EUR zusammen.
- Du musst das Nachentgelt nicht zahlen – du kannst die Sendung auch verweigern, sie geht dann zurück an den Absender.
- Eine Online-Zahlung ist nicht möglich; der Betrag wird direkt bei der Übergabe fällig.
- Häufiger Auslöser: falsches Format, zu geringes Gewicht kalkuliert oder ein Kugelschreiber im Umschlag.
Du nimmst ein Paket entgegen, und der Zusteller nennt einen Betrag, den du zahlen sollst – obwohl du gar nichts bestellt hast. Was zunächst verwirrend klingt, ist in Deutschland durchaus üblich und hat einen Namen: Nachentgelt. Wann genau es anfällt, wie hoch es ausfällt, und was du tun kannst, wenn du nicht zahlen möchtest – das klärst du hier in wenigen Minuten.
Was ist Nachentgelt überhaupt?
Das Nachentgelt, auch als Nachporto bekannt, ist eine Gebühr, die anfällt, wenn der Absender einer Sendung zu wenig Porto entrichtet hat. Die Deutsche Post stellt die Differenz dann nicht beim Absender in Rechnung, sondern beim Empfänger. Das klingt auf den ersten Blick ungerecht – ist aber so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post geregelt.
Ganz konkret bedeutet das: Der Absender hat beim Frankieren einen Fehler gemacht, du als Empfänger bekommst die Quittung dafür – buchstäblich. Dieser Umstand überrascht viele Menschen, weil sie intuitiv davon ausgehen, dass derjenige zahlt, der die Sendung aufgegeben hat. Bei der Deutschen Post greift dieser Grundsatz nicht automatisch.
Das Nachentgelt tritt vor allem bei Briefen auf, weniger bei Paketen, die über ein etabliertes Paketporto-System frankiert werden. Bei Briefen gibt es eine Vielzahl von Formaten, Gewichtsklassen und Aufklebe-Varianten, die schnell zu Fehlern führen können.
Wann entsteht Nachentgelt?
Nachentgelt entsteht immer dann, wenn das aufgeklebte Porto nicht dem tatsächlichen Beförderungsentgelt entspricht. Die häufigsten Ursachen lassen sich auf ein paar typische Fehler herunterbrechen.
Falsches Format gewählt: Die Deutsche Post unterscheidet zwischen Postkarte, Kompaktbrief, Großbrief und weiteren Kategorien. Wer einen Brief aufgibt, der für die gewählte Kategorie zu breit, zu lang oder zu dick ist, hat automatisch zu wenig Porto bezahlt. Eine gewöhnliche Briefmarke für den Standardbrief gilt nur für Sendungen bis 23,5 cm Länge, 12,5 cm Breite und 0,5 cm Dicke.
Gewicht überschritten: Wird eine Briefkategorie korrekt gewählt, aber das Gewicht überschreitet die zulässige Grenze, reicht das Porto ebenfalls nicht aus. Zum Beispiel darf ein Kompaktbrief maximal 50 Gramm wiegen – kommt der Brief schwerer an, greift die nächste Gewichtsklasse.
Zu wenig Briefmarken eingeklebt: Wer ältere Briefmarken aus einem Restbestand nutzt und vergisst, dass die Porto-Preise gestiegen sind, zahlt automatisch zu wenig. Das passiert häufig nach Porto-Erhöhungen, wenn ältere Marken aufgebraucht werden.
Gegenstand im Umschlag macht die Sendung schwerer: Hier lauert ein Fehler, den viele nicht auf dem Schirm haben. Wenn du einen Kugelschreiber, einen USB-Stick oder ein anderes Objekt in einem Umschlag verschickst, gilt die Sendung unter Umständen nicht mehr als Brief, sondern als Päckchen – je nach Dicke und Gewicht. Die Kosten können sich damit deutlich erhöhen, und das fehlende Porto landet beim Empfänger.
Wie hoch ist das Nachentgelt?
Das Nachentgelt besteht aus zwei Teilen. Erstens das fehlende Porto, also die Differenz zwischen dem aufgeklebten Betrag und dem tatsächlich fälligen Porto. Zweitens eine Bearbeitungsgebühr der Deutschen Post, die aktuell etwa 1,00 EUR beträgt.
Ein konkretes Beispiel: Du schickst einen Brief mit einer Kompaktbrief-Marke, der Brief ist aber ein Großbrief. Die Differenz beträgt je nach aktuellem Portotarif ca. 0,50 bis 0,90 EUR. Dazu kommt die Bearbeitungsgebühr von 1,00 EUR. Der Empfänger würde also rund 1,50 bis 1,90 EUR zahlen müssen.
Der genaue Betrag ist auf der Sendung vermerkt, bevor sie zugestellt wird. Der Zusteller hat den Auftrag, diesen Betrag zu kassieren – ohne Zahlung erhält der Empfänger die Sendung normalerweise nicht ausgehändigt.

Muss der Empfänger das Nachentgelt zahlen?
Kurze Antwort: Nein, du bist nicht verpflichtet. Du kannst die Annahme der Sendung verweigern. In diesem Fall geht die Sendung zurück an den Absender, und dieser trägt die Kosten für die Rücksendung sowie das fehlende Porto.
Das kann sinnvoll sein, wenn du den Absender nicht kennst oder wenn der geforderte Betrag dir unverhältnismäßig hoch vorkommt. Sobald du die Sendung aber angenommen und das Nachentgelt gezahlt hast, ist die Sache erledigt – eine Rückforderung ist dann nur noch über den Absender möglich.
Bist du mit dem angeforderten Betrag nicht einverstanden, prüfe zunächst die Angaben auf der Sendung. Der genaue Fehlbetrag ist dort dokumentiert. Wenn dir der Betrag falsch erscheint, wende dich an den Kundendienst der Deutschen Post mit der Sendungsnummer und lass die Berechnung prüfen. Das ist zwar aufwendiger, aber möglich. Außerdem empfiehlt sich in solchen Fällen, den Absender direkt zu kontaktieren – schließlich hat er den Fehler gemacht und sollte für die Mehrkosten aufkommen. Wie solche Situationen aussehen können, zeigt auch ein Blick auf das Thema Retourenmanagement, denn verweigerte Sendungen verursachen auf Absenderseite ähnliche Rücksendekosten.
Zahlung bei Übergabe: So läuft das ab
Kommt ein Zusteller mit einer Nachentgelt-Sendung an der Tür, wird der fällige Betrag direkt kassiert. Üblicherweise in bar, manche Zusteller akzeptieren auch Kartenzahlung – das ist aber nicht garantiert und hängt von der Ausrüstung des Zustellers ab. Auf bare Münze solltest du also immer vorbereitet sein.
Bei der Packstation oder einem Paketfach funktioniert das etwas anders. Solche Sendungen werden in der Regel nicht automatisch eingelegt, sondern es kommt eine Benachrichtigung, dass eine Sendung zur Abholung bereit ist. Der Betrag muss dann an der Packstation oder bei der Filialabholung beglichen werden, bevor die Sendung herausgegeben wird.
Eine Online-Zahlung im Voraus ist derzeit nicht möglich. Das Nachentgelt muss immer direkt bei der Übergabe oder Abholung beglichen werden – es gibt keinen Zahlungslink oder eine Vorauskassen-Option über die Website der Deutschen Post.
Häufige Fehler beim Versenden
Wer häufiger Sendungen verschickt, sollte ein paar typische Fehlerquellen kennen, um nicht ungewollt beim Empfänger für Ärger zu sorgen.
Füller und Kugelschreiber im Umschlag: Ein magnetischer oder dicker Stift kann eine Sendung aus dem Briefformat kippen und sie zu einem Päckchen machen – mit deutlich höherem Porto. Wer also einen Stift als Geschenk verschickt, sollte das Porto entsprechend kalkulieren oder ihn als Päckchen aufgeben.
Grußkarten mit Einlagen: Eine Geburtstagskarte mit einem Geldschein oder einer Einlagekarte aus Pappe überschreitet schnell die Dickengrenze von 0,5 cm für den Standardbrief. Auch hier lohnt es sich, die Sendung vor der Frankierung nachzumessen oder zu wiegen. Manche Postfilialen stellen dafür Messvorrichtungen bereit.
Veraltete Briefmarken: Nach einer Porto-Erhöhung verlieren alte Briefmarken nicht ihre Gültigkeit – sie haben aber nur noch den alten Nennwert. Wer mehrere Jahre alte Marken aufbrauchen will, muss die Differenz zum aktuellen Porto aufkleben. Vergisst man das, zahlt der Empfänger.
Falsche Kategorie für Großbriefe: Der Großbrief ist die meistgenutzte Kategorie für dicke oder schwere Sendungen, wird aber oft falsch eingestuft. Die geltenden Maße und Gewichtsgrenzen solltest du vor dem Aufgeben kurz auf der Webseite der Deutschen Post prüfen. Wer regelmäßig versendet, profitiert dabei von einem strukturierten Ansatz – ähnlich wie Online-Händler, die ihre Versandkosten systematisch kalkulieren.
Fazit
Nachentgelt ist keine Seltenheit und für viele Empfänger eine unangenehme Überraschung. Das Grundprinzip ist einfach: Hat der Absender zu wenig Porto bezahlt, schlägt die Deutsche Post beim Empfänger auf – zuzüglich Bearbeitungsgebühr. Du musst zahlen oder die Sendung ablehnen, eine dritte Option gibt es praktisch nicht.
Wenn du regelmäßig Sendungen erhältst, bei denen Nachentgelt anfällt, lohnt es sich, das Gespräch mit den Absendern zu suchen. Wer selbst häufig versendet, sollte Formate, Gewichte und aktuelle Portopreise kennen, um seinen Empfängern diese Situation zu ersparen. Ein kurzer Check vor dem Aufgeben spart in beiden Richtungen Zeit, Geld und Ärger.
FAQ – Häufige Fragen zum Nachentgelt
Kann ich Nachentgelt online bezahlen?
Nein. Eine Online-Zahlung für Nachentgelt bei der Deutschen Post ist aktuell nicht vorgesehen. Der Betrag wird ausschließlich bei der Übergabe durch den Zusteller oder bei der Filialabholung fällig. Halte am besten Bargeld bereit, da Kartenzahlung nicht immer möglich ist.
Was passiert, wenn ich die Sendung mit Nachentgelt verweigere?
Lehnst du die Annahme ab, geht die Sendung an den Absender zurück. Du zahlst in diesem Fall nichts. Allerdings bekommt der Absender die Sendung zurück und muss selbst mit der Deutschen Post klären, was mit dem fehlenden Porto passiert. Eine bereits angenommene und bezahlte Sendung kannst du nachträglich nicht mehr zurückgeben.
Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr beim Nachentgelt?
Die Deutsche Post erhebt zusätzlich zum fehlenden Porto eine Bearbeitungsgebühr von aktuell ca. 1,00 EUR. Das bedeutet: Selbst wenn nur wenige Cent Porto fehlen, wird die Sendung nicht einfach nachgeliefert – die Bearbeitungsgebühr wird immer berechnet.
Wer hat Schuld am Nachentgelt – Absender oder Empfänger?
Der Fehler liegt beim Absender, der zu wenig Porto aufgeklebt hat. Die Deutsche Post macht es sich aber zur Regel, den Fehlbetrag beim Empfänger einzuziehen. Willst du das Geld zurück, musst du den Absender kontaktieren. Du hast keinen direkten Rechtsanspruch gegenüber der Post – wohl aber gegebenenfalls einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Absender, wenn dieser den Fehler gemacht hat.
