Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für viele Verlader hat sich damit die Rolle in der Lieferkette verschoben. Wer Waren verpackt und unter eigenem Namen verschickt, steht jetzt selbst für die Konformität jeder einzelnen Verpackung gerade. Ohne saubere Daten vom Verpackungslieferanten klappt das nicht. Die gute Nachricht: Die Verordnung gibt dir einen klaren Anspruch auf genau diese Daten. Welche Unterlagen das sind und wie du sie einforderst, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 12. August 2026 brauchst du für jede Verpackung, die du als Erzeuger in Verkehr bringst, eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung.
- Dein Verpackungslieferant ist nach Artikel 16 PPWR verpflichtet, dir alle Unterlagen für den Konformitätsnachweis zu liefern, etwa Stoffnachweise zu Schwermetallen und PFAS.
- Ab 2030 folgen eine Mehrwegquote von 40 Prozent für viele Transportverpackungen, Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und eine Leerraumgrenze von 50 Prozent. Kartons aus Pappe sind von den Mehrwegquoten ausgenommen.
Was hat sich mit der PPWR am 12. August 2026 geändert?
Die PPWR, offiziell Verordnung (EU) 2025/40, trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ist sie nun anwendbar. Sie löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab, die mehr als 30 Jahre lang galt. Anders als eine Richtlinie wirkt eine Verordnung direkt und ohne Umweg über nationales Recht.
Deutschland hat parallel nachgezogen. Am selben Tag trat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft und ersetzte das bisherige Verpackungsgesetz. Seitdem gilt ein zweistufiges System. Die materiellen Anforderungen an Verpackungen stehen in der PPWR. Registrierung, Systembeteiligung und Bußgelder regelt das VerpackDG.
Was heißt das ganz praktisch? Für jede Verpackung brauchst du seit dem Stichtag drei Dinge: eine Konformitätsbewertung, eine technische Dokumentation und eine schriftliche EU-Konformitätserklärung (DoC, Declaration of Conformity). Das betrifft die bedruckte Faltschachtel genauso wie die Holzkiste im Lkw.
Bist du als Verlader Erzeuger im Sinne der PPWR?
Die PPWR verteilt ihre Pflichten nach Rollen. Im Zentrum steht der Erzeuger. Erzeuger ist, wer Verpackungen oder verpackte Produkte herstellt. Lässt du sie von einem Dritten fertigen und vertreibst sie unter deinem Namen oder deiner Marke, bist du der Erzeuger. Lieferant ist dagegen, wer Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert.
Ein Beispiel macht es greifbar. Ein Hersteller von Industriearmaturen bezieht Wellpappkartons mit eigenem Logo von einem Kartonagenwerk. Er verpackt darin seine Ventile und schickt sie an Kunden in ganz Europa. Erzeuger ist hier der Armaturenhersteller, das Kartonagenwerk ist Lieferant.
Und genau da liegt der Knackpunkt. Die Verantwortung für die Konformität bleibt beim Erzeuger, selbst wenn der Lieferant die Erklärung vorbereitet. Deine Unterschrift steht also unter Angaben, die zum großen Teil aus fremden Quellen stammen. Wie belastbar ist dein Datenbestand wirklich?
Welche Unterlagen sollte dein Verpackungslieferant jetzt liefern?
Artikel 16 PPWR verpflichtet Lieferanten, dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen für den Konformitätsnachweis bereitzustellen. Das Format lässt die Verordnung offen. Papier ist ebenso zulässig wie ein digitaler Datensatz, solange du die Sprache verstehst. Nach den FAQ der EU-Kommission darf der Lieferant die Herausgabe nicht verweigern.
Wie so ein Paket in der Praxis aussieht, zeigt der finnische Verpackungspapierhersteller Carccu. Das Unternehmen hat zum Stichtag seine Produktdokumentation und Konformitätserklärungen überarbeitet und die Änderungen in einem Beitrag zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) offengelegt. Dazu gehört die Prüfung der PFAS- und Schwermetallgrenzwerte nach Artikel 5 entlang der gesamten Lieferkette. Hinzu kommen Nachweise zur Bisphenolfreiheit und zur Lebensmittelkontakt-Konformität. PEFC- und FSC-Zertifikate belegen die Herkunft der Frischfasern. Jedes Produkt geht mit einer aktuellen Konformitätserklärung raus, die auf dokumentierten Nachweisen beruht.
Dieses Paket taugt gut als Maßstab für deine eigenen Anfragen. Auf deine Liste gehören:
- Stoffnachweise zu Schwermetallen: Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom dürfen zusammen 100 mg/kg nicht überschreiten (Artikel 5 Absatz 4).
- PFAS-Analysen bei Lebensmittelkontakt mit den Grenzwerten 25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb in der Summe und 50 ppm Gesamtfluor. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, die zum Beispiel als Fett- oder Wasserbarriere in Papieren stecken können.
- Eine vollständige Materialspezifikation mit Werkstoffen, Beschichtungen, Klebstoffen und Druckfarben.
- Konformitätsnachweise nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, falls deine Ware mit Lebensmitteln in Berührung kommt.
- Angaben zu Gewicht, Volumen und Zusammensetzung, die du für Recyclingfähigkeit und Verpackungsminimierung brauchst.
- Eine verbindliche Zusage, dich bei jeder Material- oder Rezepturänderung aktiv zu informieren.
Zertifikate wie FSC oder PEFC fordert die PPWR selbst nicht. Für Nachhaltigkeitsberichte und Kundenaudits sind sie trotzdem Gold wert.
Wo liegt der größte Hebel in deiner Lieferkette?
Ein Blick auf die Mengen zeigt, wo sich Sorgfalt am meisten lohnt. Laut Umweltbundesamt fielen in Deutschland 2023 rund 17,9 Millionen Tonnen Verpackungen an. Den größten Anteil stellten Papier, Pappe und Karton mit etwa 7,9 Millionen Tonnen. Holz folgte mit 3,2 Millionen Tonnen, Kunststoff mit 3,0 Millionen Tonnen.
Im B2B-Versand dominieren also Kartons, Zwischenlagen, Paletten und Kisten. Wer genau diese Formate sauber dokumentiert, deckt einen Großteil seiner Mengen ab. Bei Kunststofffolie denken alle sofort an Regulierung. Beim braunen Versandkarton vergessen es erstaunlich viele.
Welche PPWR-Fristen kommen nach 2026 auf dich zu?
Der August 2026 war erst der Anfang. Bis 2030 ziehen die Anforderungen schrittweise an, und jede Stufe verlangt neue Daten aus deiner Lieferkette.
| Stichtag | Was gilt | Was du vom Lieferanten brauchst |
|---|---|---|
| 12.08.2026 | Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS | Stoffnachweise, Prüfberichte, Materialspezifikation |
| 12.08.2028 | Harmonisierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung | Exakte Angaben zu allen Materialien und Komponenten |
| 01.01.2030 | Nur noch recyclingfähige Verpackungen, Mindestrezyklatanteile für Kunststoff von 10 bis 35 Prozent, Leerraum höchstens 50 Prozent | Bewertung der Recyclingfähigkeit, Rezyklatnachweise, Maßangaben |
| 01.01.2030 | Mehrwegquoten für Transportverpackungen nach Artikel 29 | Angebote für Mehrweg- und Poolsysteme |
Einige Termine hängen noch an Durchführungsrechtsakten der EU-Kommission und können sich verschieben. Plane trotzdem mit ihnen, denn Lieferverträge laufen oft über mehrere Jahre.
Was bedeuten die Mehrwegquoten für deine Transportverpackungen?
Ab dem 1. Januar 2030 wird es für Verlader richtig spannend. Nach Artikel 29 sollen dann mindestens 40 Prozent bestimmter Transportverpackungen wiederverwendbar sein. Erfasst sind unter anderem:
- Paletten und Großpackmittel (IBC, Intermediate Bulk Container)
- faltbare Kunststoffboxen, Kunststoffkisten und Schalen
- Eimer, Fässer und Kanister
- Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder
Für 2040 nennt die Verordnung 70 Prozent. Dieser Wert ist allerdings nur ein Richtwert, um den sich Unternehmen bemühen sollen.
Strenger wird es im eigenen Netzwerk. Transportierst du Waren zwischen eigenen Standorten oder zu verbundenen Unternehmen, sollen diese Verpackungen vollständig wiederverwendbar sein. Gleiches gilt für Lieferungen an andere Unternehmen innerhalb desselben Mitgliedstaats. Für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder hat die EU-Kommission per delegiertem Rechtsakt eine Ausnahme von dieser 100-Prozent-Pflicht geschaffen. In die 40-Prozent-Quote zählen sie weiterhin. Kartons aus Pappe fallen ganz aus den Transportzielen heraus.
Stell dir einen Lebensmittelhersteller mit zwei Werken in Niedersachsen vor, der täglich Zwischenprodukte in Einweg-Holzkisten hin und her fährt. Ab 2030 braucht er dafür ein Mehrwegsystem mit Rücklauf, Reinigung und Reparatur. Fragst du deinen Lieferanten heute schon nach Poollösungen, hast du genug Vorlauf für Tests und Investitionen.
Wie verankerst du die PPWR-Pflichten im Einkauf?
Am meisten Ruhe bringt eine klare Struktur. Diese fünf Schritte haben sich in vielen Unternehmen bewährt:
- Bestandsaufnahme: Erfasse alle Verpackungstypen und halte fest, wer jeweils Erzeuger und wer Lieferant ist.
- Verträge anpassen: Nimm die Lieferantenpflichten aus Artikel 16 als Anlage in Rahmenverträge oder Einkaufs-AGB auf.
- Änderungen absichern: Vereinbare eine Meldepflicht bei jedem Wechsel von Rohstoff, Beschichtung oder Vorlieferant.
- Aufbewahrung regeln: Technische Dokumentation und Konformitätserklärung solltest du bis zu zehn Jahre vorhalten können.
- Lieferanten bewerten: Nimm die PPWR-Fähigkeit als festes Kriterium in deine Lieferantenauswahl auf.
Woran erkennst du einen Partner, der vorbereitet ist? Er schickt dir Prüfberichte statt bloßer Bestätigungen, nennt das beauftragte Labor und aktualisiert seine Unterlagen ohne Nachhaken. Er kann außerdem erklären, wie er die Vorgaben bis 2030 erfüllen will. Wer heute schon so arbeitet, nimmt dir einen großen Teil der Compliance-Last ab. Genau solche Lieferanten verschaffen dir Luft für das, was dein Kerngeschäft ist.
Gilt die PPWR auch für reine B2B-Transportverpackungen?
Ja. Die Verordnung erfasst Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gleichermaßen. Auch Paletten, Kisten und Versandkartons im reinen Geschäftskundenverkehr brauchen deshalb eine Konformitätserklärung.
Darf mein Lieferant die Herausgabe der Unterlagen verweigern?
Nein. Artikel 16 PPWR verpflichtet ihn, dir alle Informationen für den Konformitätsnachweis zur Verfügung zu stellen. Die EU-Kommission hat in ihren FAQ klargestellt, dass er die Bereitstellung nicht ablehnen darf.
Reicht eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten aus?
Eine bloße Bestätigung ohne Prüfberichte gibt dir wenig Sicherheit. Da du als Erzeuger verantwortlich bleibst, lohnt es sich, Analysen und Spezifikationen anzufordern und stichprobenartig auf Plausibilität zu prüfen.
Was ändert das VerpackDG für bereits registrierte Unternehmen?
Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben im Grundsatz bestehen. Wer bereits nach altem Verpackungsgesetz registriert war, gilt automatisch als registriert. Notwendige Änderungen der Registrierungsangaben waren bis zum 12. November 2026 nachzuziehen.
Wann gelten die Mehrwegquoten für Transportverpackungen?
Die Quoten nach Artikel 29 greifen ab dem 1. Januar 2030. Bis dahin hast du Zeit, Mehrwegsysteme aufzubauen oder dich einem Poolsystem anzuschließen.
